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Burgenländischer Handwerkerbonus
Ab 1. April 2024 bis 31.12.2024
Diese Wohnbauförderungsaktion des Landes tritt
mit 01.04.2024 in Kraft und endet mit 31.12.2024.
Gefördert werden Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistungen) zur Wohnraumsanierung, die im Förderzeitraum 01.04. bis 31.12.2024 (es gilt das Rechnungsdatum) von burgenländischen Unternehmen durchgeführt werden.
Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen können
neben Arbeitsleistungen auch Materialkosten gefördert
werden.
Die Förderung beträgt bis zu 25 % der Kosten, maximal jedoch 7.000 Euro (wenn nur die Arbeitsleistung gefördert wird) bzw. 10.000 Euro (bei thermischen Sanierungen, wo Arbeit und Material gefördert werden) pro Haushalt
Förderanträge können bis 10.01.2025 eingereicht werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es stehen fünf Millionen Euro an Förderbudget zur Verfügung, die nach Einlangen der Förderansuchen vergeben werden.
Gefördert werden Arbeiten österreichischer Handwerksbetriebe, die der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von privat genutztem Wohn- und Lebensraum im Inland dienen.
Die Arbeiten müssen im Förderzeitraum vom
01.03.2024 bis 31.12.2025 durchgeführt werden.
Gefördert wird nur die Arbeitsleistung, keine Anfahrts-, Materialkosten etc. und die Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen.
Der Handwerkerbonus beträgt mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro (für 2024) / 1.500 Euro (für 2025) bzw. 20 Prozent der Kosten bis 10.000 Euro und kann von jeder erwachsenen Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden.